Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für JTL: Wichtige Änderungen
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) bringt ab dem 13. Dezember 2024 bedeutende Veränderungen für Händler und Hersteller. Besonders für Online-Händler und Nutzer des JTL-Systems ist es entscheidend, die neuen Anforderungen frühzeitig umzusetzen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Neuerungen und gibt hilfreiche Tipps für eine reibungslose Anpassung der Produktinformationen und Sicherheitsstandards in JTL-Shop und JTL-Wawi.
Warum die GPSR eingeführt wurde
Die GPSR ersetzt die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) und legt umfassende Sicherheitsanforderungen für Verbraucherprodukte fest. Die Ziele der Verordnung sind:
- Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt durch einheitliche Sicherheitsstandards
Die GPSR betrifft sowohl die Produktgestaltung (Verantwortung der Hersteller) als auch die Informationspflichten im Online-Handel, die direkt die Händler betreffen. Händler müssen sicherstellen, dass die Produkte in ihren Shops die geforderten Sicherheitsinformationen bereitstellen und für die Kunden leicht zugänglich sind.
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR deckt alle Verbraucherprodukte ab, die für den Markt bestimmt sind oder vernünftigerweise von Verbrauchern verwendet werden könnten.
Ausnahmen: Arzneimittel, Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten. Auch Second-Hand-Produkte, die nach dem 13. Dezember 2024 wieder in Verkehr gebracht werden, müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
GPSR: Die wichtigsten neuen Anforderungen für JTL-Händler
1. Informationspflichten im Onlinehandel
Für den Onlinehandel legt die GPSR strenge Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen fest. Alle notwendigen Angaben müssen in der Produktbeschreibung leicht auffindbar und vollständig sein. Das bedeutet:
- Herstellerangaben: Name, Adresse und Kontaktinformationen des Herstellers
- Verantwortliche Person in der EU: Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, müssen die Kontaktdaten der in der EU ansässigen verantwortlichen Person angegeben sein
- Produktidentifikation: Detaillierte Beschreibungen und Produktabbildungen zur klaren Identifizierung
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Diese müssen in der Sprache des jeweiligen Käuferlandes leicht verständlich und gut sichtbar bereitgestellt werden
Hinweis für JTL-Händler:
Für den Fernabsatzhandel bedeutet das, dass eine Verlinkung der Informationen nicht ausreicht. Die Pflichtinformationen sollten direkt im Angebot angezeigt werden, sodass sie vom Kunden auf einen Blick erfasst werden können.
2. JTL-Shop 5: Unterstützung durch das GPSR-Plugin
Um die neuen Sicherheitsanforderungen in JTL-Shop 5 zu implementieren, gibt es ein GPSR-Plugin. Dieses Plugin hilft dabei, die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung umzusetzen. Eine ausführliche Anleitung zur Installation und Nutzung des Plugins findet sich im JTL-Guide.
Inzwischen gibt es auch GPSR-Plugins von Drittanbietern.
3. JTL-Wawi: Integration der GPSR-Features
JTL plant eine native Integration der GPSR-Features in JTL-Wawi, um die Einhaltung der neuen Anforderungen für Händler zu vereinfachen. Die Integration wird rechtzeitig vor dem Stichtag am 13. Dezember verfügbar sein. Händler, die auf dem Laufenden bleiben möchten, können sich für den JTL-Newsletter anmelden und so frühzeitig von Updates profitieren.
Anforderungen an die Risikobewertung für Hersteller
Die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller zu einer umfassenden Risikobewertung, um sicherzustellen, dass Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Risikobewertung umfasst:
- Identifikation potenzieller Gefahren
- Risikobewertung und Analyse: Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Gefahren
- Risikominderung: Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken
- Dokumentation und Aufbewahrung: Die Analyseergebnisse müssen schriftlich oder digital dokumentiert und für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden
Checkliste für JTL-Händler zur Umsetzung der GPSR
Um die Einhaltung der GPSR sicherzustellen, sollten JTL-Händler folgende Schritte beachten:
Schritt | Beschreibung |
---|---|
GPSR-Plugin installieren | Für JTL-Shop 5: Das GPSR-Plugin installieren und gemäß JTL-Guide konfigurieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen |
Produktinformationen anpassen | Hersteller- und Importeur-Angaben, Produktbeschreibungen und Sicherheitshinweise direkt im Angebot gut sichtbar platzieren |
Warnhinweise übersetzen | Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Käuferlandes bereitstellen |
Risikobewertung dokumentieren | Für Hersteller: Risikoanalyse durchführen und Ergebnisse mindestens zehn Jahre aufbewahren |
FAQ zur Produktsicherheitsverordnung
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der GPSR?
Die Verantwortung liegt bei Herstellern, Händlern und den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren (Einführer, Bevollmächtigte oder Fulfillment-Dienstleister).
Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Alle Verbraucherprodukte, die für Endkunden bestimmt sind und ab dem 13. Dezember 2024 auf den Markt kommen. Ausgenommen sind spezifisch regulierte Produkte, z. B. Arzneimittel.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen die GPSR können Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Händler sollten daher auf die genaue Einhaltung der Vorschriften achten.
Fazit: Frühzeitig handeln und JTL-Shop sowie JTL-Warenwirtschaft anpassen
Die neue Produktsicherheitsverordnung stellt für Händler und Hersteller eine umfassende Verpflichtung zur Produktsicherheit und Informationsbereitstellung dar. Händler im JTL-Umfeld können sich durch das GPSR-Plugin im JTL-Shop 5 und die geplante Integration in JTL-Wawi gut vorbereiten. Wer die Änderungen rechtzeitig umsetzt, kann sicherstellen, dass er ab dem 13. Dezember 2024 gesetzeskonform arbeitet und seine Kunden bestmöglich informiert.